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AUTOTECHNIK MAIER
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Kennen Sie Ihre Rechte

Autofahrer haben freie Auswahl, wenn es um Wartung geht. Die Grundlage dafür sind Regelungen des europäischen Gesetzgebers, die freien und effektiven Wettbewerb ermöglichen.
  • Habe ich eine freie Werkstattwahl?
    JA ! Verbraucher können eine Werkstatt Ihrer Wahl aufsuchen. Das heißt, es herrscht Wahlfreiheit, ob sie einen Servicebetrieb der Fahrzeughersteller oder einen freien Reparaturbetrieb aufsuchen.

  • Was ist mit Garantieansprüchen?
    Die Fahrzeughersteller dürfen die Gewährung einer Garantieleistung nicht davon abhängig machen, dass ein Fahrzeug stets in einer Werkstatt des eigenen Netzes gewartet und repariert wurde, oder dass auschließlich Ersatzteile mit dem Markenzeichen des Fahrzeugherstellers benutzt wurden.

    Der EU-Kommission zufolge haben Verbraucher das Recht, jede Werkstatt für Arbeiten, außerhalb von Gewährleistungsansprüchen, die sich gegen den Verkäufer des Neufahrzeugs richten, in Anspruch zu nehmen, ganz gleich ob während der gesetzlichen Gewährleistungs- oder erweiterten Garantiezeit.

    Natürlich haftet jeder für seine Produkte und seine Serviceleistungen. Deshalb ist jeder, der ein Fahrzeug durch unsachgemäße Wartung oder fehlerhafte Teile beschädigt, verantwortlich für den Schaden.

  • Rückrufaktionen, kostenloser Kundendienst und Garantiearbeiten
    Eine Ausnahme zu dieser Regel gibt es, wenn ein Defekt auf Kosten des Fahrzeugherstellers behoben wird. Alle Defekte, die schon bei der Herstellung eines Fahrzeugs entstanden sind, müssen vom Hersteller behoben werden. In diesen Fällen, die von den Fahrzeugherstellern bezahlt werden, z.B. Rückrufaktionen bzw. kostenlose Reparaturen oder Gewährleistungsarbeiten, müssen die Arbeiten ausgeführt werden, wo es der Fahrzeughersteller festlegt. Der Hersteller kann auch vorschreiben, welche Teile verwendet werden müssen.

  • Versicherungspolicen und Garantiebedingungen
    Diese Wahlfreiheit beziehen sich nur auf die Zeit der Gewährleistung und Garantie im Zusammenhang mit dem Autokauf. Vom Kauf getrennte Garantievereinbarungen oder Versicherungsbedingungen sind davon nicht abgedeckt.

    Seien Sie deshalb vorsichtig wenn Sie einen Garantievertrag unterzeichnen, Sie geben damit möglicherweise Ihre Wahlfreiheit auf!
Werkstatt des Vertrauens 2024
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Autotechnik Maier GmbH

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Ahornweg 4
84072 Au/Hallertau
Tel: 08752/869971
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